Abschreibung

Definition und Bedeutung

Als Abschreibung wird die Verteilung der Kosten einer Anschaffung für Ausrüstungen des Unternehmens bezeichnet.

Abschreibung besagt, dass diese Kosten der Anschaffung nicht sofort in voller Höhe im Jahr der Anschaffung als Ausgabe berücksichtigt werden dürfen. Dies betrifft alle Gegenstände, die im Unternehmen verbleiben und langfristig genutzt werden sollen und nicht für den sofortigen Weiterverkauf an Kunden vorgesehen sind.

Die Kosten der Anschaffung müssen auf die Zeit der Nutzung der Ausrüstung im Unternehmen verteilt werden. Diese Nutzungsdauer wird grundsätzlich durch das Unternehmen selbst bestimmt. Die übliche Zeit der Nutzung von z.B. Technik, Einrichtungen oder Fahrzeugen in dem Unternehmen selbst bzw. in branchengleichen Unternehmen ist hier als Maßgabe zu nehmen.

Aus vielen erfassten Unternehmensdaten her hat das Bundesfinanzministerium hierfür Listen erstellt, die für sehr viele Gegenstände die gewöhnliche Nutzungsdauer nach einem Neukauf aufführen (AfA-Tabellen). An diesen kann man sich grundsätzlich orientieren. Sollte die beabsichtigte Nutzung im Unternehmen jedoch kürzer oder länger sein, ist dieser Zeitrahmen für die Abschreibung zu nutzen.

Es gibt die lineare Abschreibung, bei der die Kosten der Anschaffung gleichmäßig auf die Nutzungszeit verteilt werden.

Bei der degressiven Abschreibung erfolgt die Verteilung anhand eines Prozentsatzes, der jeweils auf den verbliebenen Restwert vom Jahresanfang angewendet wird.

Zusätzlich sind für bestimmte Unternehmensgrößen oder bestimmte Investitionen Sonderabschreibungen möglich. Sonderabschreibungen erhöhen jedoch nicht den gesamten Abzug für die Ausrüstung. Es können immer nur in Summe die Kosten der Anschaffung abgeschrieben werden.