Altersentlastungsbetrag

Erklärung und Bedeutung

Der Altersentlastungsbetrag ist eine zusätzliche Vergünstigung bei der Berechnung der Einkommensteuer. Wie der Name bereits vermuten lässt, ist der Altersentlastungsbetrag an das Erreichen eines bestimmten Alters gebunden.

Um den Altersentlastungsbetrag zu erhalten, muss Derjenige/Diejenige im letzten Jahr bereits seinen/ihren 65 Geburtstag gefeiert haben.

Die Vergünstigung kommt aber nur in Betracht, wenn neben einem eventuellen Rentenbezug oder einer Pension noch gearbeitet wird oder zum Beispiel Mieteinahmen aus Wohneigentum eingenommen werden.

Auch denkbar sind z.B. Einnahmen aus Land- oder Forstverpachtungen und ähnliches, die neben der Rente/Pension eingenommen werden.

In solchen Fällen wird von den zusätzlichen Einnahmen ein bestimmter %-Satz steuerfrei gestellt. Für den %-Satz gilt der Grundsatz, je früher in Rente desto höher der %-Satz. So kann z.B. ein/e Rentner/in mit 65. Geburtstag im Jahr 2005 ganze 40% der zusätzlichen Einnahmen steuerfrei erhalten.
Jedoch gilt es auch eine Höchstgrenze zu beachten, die in dem eben genannten Beispiel bei jährlich 1.900 EUR liegt.

Wer seinen 65. Geburtstag im Jahr 2040 feiern darf, kommt nicht mehr in den Genuss der Vergünstigung des Altersentlastungsbetrages.

Positiv ist noch die Betrachtung jeder einzelnen Person. Das heißt, Ehepaare bzw. Lebenspartner erhalten jeweils diesen Betrag sofern die Bedingungen erfüllt sind.