Bauabzugssteuer

Definition, Bedeutung und Erklärung

Die Bauabzugssteuer ist, wie der Name bereits vermuten lässt, eine Regelung, die im Baubereich angesiedelt ist. Die Bauabzugssteuer wurde zur Vermeidung bzw. Verringerung der Schwarzarbeit in diesem Bereich eingeführt.

Wenn z.B. ein Bauunternehmer/Handwerker eines anderen Staates in Deutschland einen Auftrag annahm, konnte der deutsche Staat nicht vollständig kontrollieren, ob dieser auf seine Leistungen hier auch Steuern abführte. Gleiches gilt für die gewöhnliche Schwarzarbeit, also die Auftragsvergabe auf Barzahlung und ohne Rechnung. Auch hier ist dem Staat die Steuereinnahme für den Gewinn des Bauunternehmers/Handwerkers entgangen.

Die Bauabzugssteuer nimmt den Auftraggeber für die Gewinnsteuern des Bauunternehmers in die Pflicht. Der Auftraggeber ist nämlich verpflichtet, bei der Bezahlung der Rechnung des Bauunternehmers einen Abzug von 15% vorzunehmen und dieses Geld direkt an das Finanzamt zugunsten des Bauunternehmers vorzunehmen. Damit dies nicht im Chaos endet, hat der Auftraggeber zuvor eine Anmeldung der Bauabzugssteuer vorzunehmen, in der er den Namen, die Rechnung, die Steuernummer des Bauunternehmers und den einbehaltenen Betrag anzugeben hat. Mit diesen Informationen schreibt das Finanzamt dem Bauunternehmer für seine spätere Steuerzahlung auf seinen Gewinn gut.

Angesichts der Vielzahl der jährlich vergebenen Bauaufträge hätte diese Vorgehensweise jedoch einen enormen bürokratischen Aufwand dargestellt. Aus diesem Grund kann sich jeder Bauunternehmer/Handwerker eine Bescheinigung bei seinem Finanzamt besorgen. Damit bescheinigt ihm das Finanzamt, dass der Bauunternehmer/Handwerker ordnungsgemäß mit seinem Geschäft in Deutschland angemeldet ist.

Mit dieser Bescheinigung wird der Auftraggeber von seiner Pflicht entbunden und kann dem Bauunternehmer/Handwerker seine Rechnung in voller Höhe bezahlen.