Bestandsveränderung

Bedeutung und Definition

Der Begriff der Bestandsveränderung kommt aus dem Bereich der Bilanz- oder Jahres­erstellung.

Hier ist der Geschäftsinhaber verpflichtet, jährlich eine Inventur anzufertigen. In dieser muss er alle Waren und unfertigen Leistungen / unfertigen Erzeugnisse zum Ende eines Jahres aufzeichnen.

Die Aufzeichnung erfolgt z.B. nach Menge der Waren und deren einzelnen Werten oder bei den unfertigen Leistungen bzw. unfertigen Erzeugnissen nach den bisher entstanden Kosten dafür.

Somit kommen dann nach entsprechender Summierung der einzelnen Werte die Bestände für die Waren im Lager oder die unfertigen Produkte oder Bauleistungen oder ähnliches zum Jahresende zusammen. Diese Bestände der Inventur werden sodann in der Bilanz als Warenbestand oder Bestand unfertige Leistungen oder Bestand unfertige Erzeugnisse aufgeführt.

Mit der neuen Inventur zum Jahresende haben sich wahrscheinlich die einzelnen Bestände geändert im Vergleich zum Beginn des Jahres verändert.

Die Bestandsveränderung, also die Differenz zwischen Bestand zum Jahresende und Bestand zum Jahresanfang, wird dann in der Berechnung entsprechend als Minus oder Plus berücksichtigt.

Die Bestandsveränderung wird dabei für jeden Bestand einzeln berechnet. Also eine Bestands­veränderung für die Waren im Lager und eine Bestandsveränderung für die unfertigen Produkte.