Gewerbesteuer

Definition und Bedeutung

Die Gewerbesteuer ist eine eigene unabhängige Steuerart, die von, wie der Name bereits vermuten lässt, sogenannten Gewerbebetrieben verlangt wird. Sie steht in vollem Umfang der Gemeinde zu, in der dieser Gewerbebetrieb betrieben wird.

Die Schwierigkeit liegt hier in der Abgrenzung, wann man einen Gewerbebetrieb hat. Es gibt Unternehmensformen, die begründet in der Form zum Gewerbebetrieb erklärt wurden. Dies trifft z.B. auf GmbH’s, Aktiengesellschaften, Offene Handelsgesellschaften (OHG) oder Kommanditgesellschaften (KG) zu.

Andere Betriebe können nur negativ oder umgekehrt zu den sogenannten Freiberuflern abgegrenzt werden. Also, ist man kein Freiberufler, ist man automatisch ein Gewerbebetrieb. Freiberufler mussten grob gesagt für ihren Beruf eine bestimmte Ausbildung absolvieren. Dies haben z.B. Ärzte, Physiotherapeuten, Ingenieure, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Lehrer, Fahrlehrer, Musiker getan und werden daher regelmäßig keinen Gewerbebetrieb haben.

Hat man für seine Tätigkeit keine solche Ausbildung absolvieren müssen, z.B. alle Meisterberufe, Händler und Produktionsbetriebe, liegt ein Gewerbebetrieb vor und Gewerbesteuer muss abgeführt werden.

Bei der Berechnung der Gewerbesteuer wird zuerst durch das Finanzamt anhand des Gewinnes ein sogenannter Messbetrag einheitlich bei allen Betrieben berechnet. Dabei wird bei Unternehmen, an denen natürlichen Personen beteiligt sind, ein Freibetrag von EUR 24.500 für ein fiktives Geschäftsführergehalt abgezogen.

Da jede Gemeinde einen eigenen festgelegten Hebesatz für die Gewerbesteuer hat, unterscheidet sich die schlussendliche Höhe der Steuer je Gemeinde. Denn auf den Messbetrag wendet die Gemeinde ihren Hebesatz an, z.B. 400%, und berechnet daraus die Gewerbesteuer.