Grundfreibetrag

Definition und Bedeutung

In der Einkommensteuer, denn nur aus dieser kommt der Begriff Grundfreibetrag, gibt es diverse Freibeträge. Der Grundfreibetrag ist jedoch der bedeutendste dieser Freibeträge, da er jedem, der Einnahmen zu versteuern hat, zugutekommt.

Der Grundfreibetrag sichert ein Mindestmaß an Existenzminimum ohne zusätzliche Steuern ab. Zum Beispiel steht jedem Bürger im Kalenderjahr 2018 ein Grundfreibetrag von EUR 9.000 zu. Bis zu diesem Grundfreibetrag dürfen für Einnahmen keine Steuern verlangt werden. Alle Einnahmen die darüber hinaus gehen werden dann versteuert, mit einem bei 14% (im Jahr 2018) beginnenden Steuersatz.

Der Begriff des Freibetrages bedeutet hier genauer, dieser Betrag wird immer vor der Steuer abgezogen. Heißt, wenn jemand z.B. 10.000 EUR Einnahmen im Kalenderjahr zu versteuern hätte, wird zuerst der Grundfreibetrag von EUR 9.000 EUR abgezogen. Die jetzt bleibenden Einnahmen von 1.000 EUR werden dann versteuert.

Der Grundfreibetrag steht jedem Bürger zu. Dies vollkommen unabhängig davon, aus welchen Quellen er nun Einnahmen erzielt. So gilt der Grundfreibetrag für den Landwirt genauso wie für einen Rentner, Gewerbetreibenden, Freiberufler oder den Arbeitnehmer. Auch wer seine Einnahmen ausschließlich aus Vermietung von Gebäuden oder aus Kapital in Form von Zinsen erzielt, erhält den Grundfreibetrag.

Bei Eheleuten wird der Grundfreibetrag verdoppelt, d.h. diesen steht z.B. im Kalenderjahr 2018 ein steuerfreies Existenzminimum von EUR 18.000 zu. Günstig für die Eheleute ist hier der gemeinsame Erhalt des Grundfreibetrages. Wenn ein Ehegatte z.B. eine höhere Rente erhält, z.B. EUR 11.000, würde der einzelne Grundfreibetrag mit EUR 3.000 überschritten. Eine geringere Rente bei dem anderen Ehegatten, z.B. EUR 8.000, würde den einzelnen Grundfreibetrag um 1.000 EUR unterschreiten und hätte keine mindernde Wirkung mehr für die nicht ausgenutzten EUR 1.000.

Die Ehegatten werden jedoch zuerst bei den Einnahmen zusammengerechnet, also 19.000 EUR, und dann wird der gemeinsame höhere Grundfreibetrag von EUR 18.000 (im Jahr 2018) abgezogen. Somit bleiben für die Eheleute nur EUR 1.000 für die Steuer übrig.