Kleinunternehmer

Definition und Bedeutung

Kleinunternehmer ist ein Begriff, der ausschließlich aus dem Umsatzsteuerrecht stammt. Die Übertragung des Begriffes z.B. in das Einkommensteuerrecht führt regelmäßig zu erheblichen Missverständnissen.

Auch wenn der Kleinunternehmer wegen relativ geringer Umsätze keinen großen Gewinn machen wird, muss der Gewinn trotzdem versteuert werden.

Dem Kleinunternehmer wird es lediglich erlaubt, Rechnungen für seine Leistungen ohne Umsatzsteuer zu stellen. Der Kleinunternehmer muss dabei mit einem kleinen Satz, der Angabe des Paragraphen 19 Umsatzsteuergesetz in der Rechnung, auf das Weglassen der Umsatzsteuer hinweisen.

Die Regelung des Kleinunternehmers ist für nebenberufliche Betätigungen eingeführt worden. Dies zeigt vor allem die Umsatzgrenze von 17.500 EUR, die im Jahr zuvor nicht überschritten werden durfte. Wenn die Umsätze im laufenden Jahr dann voraussichtlich auch die EUR 50.000 nicht übersteigen werden, dürfen die Rechnungen ohne Umsatzsteuer gestellt werden.

Ein vermeintlicher Nachteil, schlussendlich aber nur verständlich, darf der Kleinunternehmer die Umsatzsteuer bei Einkäufen auch nicht bei dem Finanzamt rückfordern. Der Kleinunternehmer hat gänzlich nichts mit Umsatzsteuer zu tun.

Sollten mal die Umsätze höher, vielleicht weil das Geschäft zum Haupterwerb wurde, und die Grenze von 17.500 EUR überschritten werden, muss ab dem folgenden Jahr in den Rechnungen mit Umsatzsteuer abgerechnet werden.

Wenn die Regelung des Kleinunternehmers in Anspruch genommen wurde, ist man daran über einen Zeitraum von 5 Jahren gebunden. Bei Geschäftsgründungen sollte also intensiv über erforderliche Investitionen nachgedacht werden, da bei Wahl des Kleinunternehmers ja keine Umsatzsteuer aus Einkäufen vom Finanzamt rückgefordert werden können.