Pauschalbetrag

Bedeutung und Definition

Im Steuerrecht wird zur allgemeinen Vereinfachung an vielen Stellen der Pauschalbetrag verwendet. Die Vereinfachung erfolgt hierbei durch die Anerkennung eines pauschalen Betrages anstatt viele kleine Belege für viele kleine Beträge in jeder einzelnen Steuererklärung einreichen zu müssen. Dies bedeutet, jeder erhält diesen Betrag pauschal ohne nachweisen zu müssen, ob er eventuell solche Ausgaben tatsächlich hatte.

Der Pauschalbetrag wird jedoch nicht zusätzlich zu den Ausgaben gewährt. Überschreiten die Ausgaben den Pauschalbetrag, wird dieser durch die Summe der Ausgaben ersetzt.

Der Pauschalbetrag ist hier teilweise im Gesetz festgelegt. Teilweise handelt es sich auch um gelebte Praxis, die dann jedoch leider nicht immer einheitlich in allen Bundesländern so verwendet wird.

Ein häufiger und gesetzlicher Pauschalbetrag ist der Arbeitnehmer-Pauschbetrag im Rahmen der Lohneinnahmen. Dieser beträgt EUR 1.000,00 und wird seitens des Finanzamtes grundsätzlich bei Lohneinnahmen abgezogen. Es müssen hierfür also keine Nachweise zum Beispiel für die Fahrten zur Arbeit geführt werden.

Ein ähnlicher Pauschalbetrag ist der Pauschbetrag für Rentner in Höhe von EUR 102,00, der ebenfalls gewährt wird ohne Kosten nachweisen zu müssen.

In die Kategorie Pauschalbeträge gehört natürlich auch der Sparer-Pauschbetrag. Dieser wird für jede Person in Höhe von EUR 801,00 bei den Zinseinnahmen als Kosten abgezogen. Auch hierfür muss kein weiterer Nachweis erfolgen.