Progressionsvorbehalt

Definition und Bedeutung

Der Progressionsvorbehalt kommt bei der Berechnung der Einkommensteuer ins Spiel. Ganz allgemein bezeichnet man den Anstieg des Steuersatzes bei entsprechender Erhöhung der Einnahmen als Progression.

Das heißt also, je höher die Einnahmen in einem Jahr werden, desto höher ist auch der Steuersatz der zur Anwendung kommt.

Nun kann es auch vorkommen, dass man nicht nur solche Einnahmen in einem Jahr hat, auf die eine Steuer zu zahlen ist. Das Einkommensteuerrecht sieht für verschiedene Einnahmen eine Befreiung von der Steuer vor.

Als häufigste dieser Einnahmen seine bespielhaft das Arbeitslosengeld, das Krankengeld, das Mutterschaftsgeld oder das Erziehungsgeld genannt. Die Liste der von der Befreiung begünstigten Einnahmen ist noch lang. Die genannten werden auch als „Lohnersatzleistungen“ bezeichnet, da die Zahlung als Ausgleich für in der Zeit fehlenden Lohn erfolgt.

Trotz der Befreiung solcher Einnahmen von der Steuer wirken diese sich auf die Höhe der zu zahlenden Einkommensteuer aus. Dies nennt man den Progressionsvorbehalt.
Und so erfolgt die Berechnung: der steuerpflichtige Einnahmenteil wird nach den entsprechenden Vorschriften berechnet. Bevor jetzt der Steuersatz hierfür ermittelt wird, werden die Progressionseinnahmen oben drauf gerechnet. Somit entsteht ein höherer Steuersatz, der aber nur auf den steuerpflichtigen Einnahmenteil angewendet wird.

Schlussendlich kann man sagen, die Progressionseinnahmen bleiben zwar ohne Steuer, sie beeinflussen aber die Höhe der Steuer auf die anderen, die steuerpflichtigen Einnahmen.