Säumniszuschlag

Definition und Bedeutung

Ein Säumniszuschlag kann im Zusammenhang mit der Bezahlung von Steuern vorkommen.

In den einzelnen Steuergesetzen, z.B. dem Einkommensteuergesetz oder dem Umsatzsteuer­gesetz, sind Regelungen enthalten, zu welchem Zeitpunkt die Steuern an das Finanzamt zu begleichen sind.

Zumeist wird die genaue Fälligkeit in den Steuerbescheiden genannt. So wird z.B. im Einkommensteuerbescheid vermerkt „Zahlen Sie bitte spätestens am…“.

Bei anderen Gesetzen ergibt sich die Fälligkeit wiederum aus dem Gesetz selbst. So ist z.B. die Umsatzsteuer zum 10. eines Monats zur Zahlung fällig.

Wird diese Zahlungsfrist bei der Begleichung der Steuer versäumt, verlangt das Finanzamt auf diese verspätete Zahlung einen Säumniszuschlag. Dieser Säumniszuschlag beträgt 1% der zu zahlenden Steuer.

Der Säumniszuschlag wird sofort mit dem ersten Tag der verspäteten Zahlung fällig. Wichtig: es ist hier der Eingang des Geldes im Finanzamt relevant und nicht der Tag, an dem die Überweisung ausgelöst wurde.

Daher sollte bei Überweisungen stets eine mögliche Banklaufzeit mit eingerechnet werden.

Auch bleibt es nicht bei diesem einen Prozent der nicht gezahlten Steuer als Säumniszuschlag. Denn mit jedem neu begonnen Monat seit dem Fälligkeitstag kommt ein weiteres Prozent dazu. Der tatsächliche Prozentsatz liegt also bei immerhin 12% im Jahr.