Stundung

Definition und Bedeutung

Stundung ist ein Begriff aus dem Bereich der Zahlungen von Steuern. Es ist daher erforderlich, dass eine Steuer, welcher Art auch immer diese sein mag, zuerst vom Finanzamt gefordert werden muss. Wenn also noch gar kein Steuerbescheid mit einer konkreten Forderung einer Steuer vom Finanzamt geschickt wurde, kann noch keine Stundung beantragt werden.

Wie im letzten Satz bereits erwähnt, ist die Stundung nichts, was das Finanzamt von sich aus durchführt. Die Stundung muss durch den Schuldner, also dem Bürger oder eine Firma, im Finanzamt beantragt werden muss.

Dabei sind die Gründe für den Erfolg des Antrages von sehr großer Bedeutung. Es sollte bei dem Antrag der Stundung detailliert die Situation dargestellt werden, die es einem nicht ermöglicht, die geforderte Steuer sofort und rechtzeitig an das Finanzamt zu zahlen. Die Stundung kann dann dazu führen, dass die Steuerzahlung erst zu einem späteren Zeitpunkt fällig wird. Dies kann zum Beispiel ein bestimmtes Ereignis sein, z.B. die Erwartung eines anderen Bescheides eines anderen Jahres mit einer Steuererstattung, wonach eine Verrechnung der Forderung mit der Erstattung möglich wäre.

Oder die Steuer kann in mehreren Raten abgestottert werden, wenn z.B. ein schlechtes Geschäftsjahr einem guten folgt und man nicht mehr weiß, wie die hohen Steuern des guten Jahres gezahlt werden sollen.

Zu erwähnen wäre noch, dass eine Stundung im Finanzamt monatlich 0,5% Zinsen kostet.