Teilfertige Leistung

Definition und Bedeutung

Der Begriff der teilfertigen Leistung, oder auch unfertige Leistung oder teilfertige Erzeugnisse, kommt aus dem Bereich der Jahresschluss- bzw. Bilanzerstellung.

Die Bilanz erfordert jeweils zum Jahresende eine Bestandsaufnahme. D.h. der Inhaber muss, im teilweisen übertragenen Sinn, durch seinen Betrieb gehen und alles aufzeichnen was zu diesem Zeitpunkt vorhanden ist.

Diese Aufzeichnung nennt man Inventur. In dieser muss der Inhaber des Betriebes nicht nur die Produkte in Bezeichnung, Menge und Wert vermerken die bereits fertig zum Verkauf sind. Auch die sich zu diesem Zeitpunkt noch in Bearbeitung befindlichen Produkte müssen in diese Inventur mit aufgenommen werden. Dies sind daher unfertige / teilfertige Leistungen bzw. Erzeugnisse.

Die teilfertigen Leistungen kommen also bei Betrieben vor, in den Produkte hergestellt werden. Dies ist zum Beispiel nicht der Fall bei dem Groß- und Einzelhandel, da hier ja zum Verkauf fertige Produkte vorliegen.

Solche teilfertigen Leistungen können bei allen Betriebsformen und Betriebsgrößen vorkommen. So bestehen zum Beispiel bei Handwerksbetrieben (die eine Bilanz zu erstellen haben!) teilfertige Leistungen in den bereits am Gebäude durchgeführten Arbeiten. Hier hat der Handwerker ja bereits Materialien und Arbeitsleistungen investiert und seinen Auftrag bereits zu einem Teil erfüllt. Diesen Wert muss der Handwerker als teilfertige Leistung in seine Inventur mit aufnehmen.