Umsatzsteuer

Definition, Bedeutung und Erklärung

Die Umsatzsteuer ist eine eigene Steuerart. Man trifft die Umsatzsteuer sehr oft im Zusammenhang mit anderen Steuerarten, z.B. auf Rechnungen als Erlöse für die Einkommensteuer.

Die Umsatzsteuer ist jedoch eigenständig und ist nicht im Zusammenhang mit anderen Steuern zu sehen.

Bei der Umsatzsteuer wird, wie der Name dies bereits vermuten lässt, ein Umsatz – ein sogenannter Verkehr – besteuert. Daher wird die Umsatzsteuer auch als Verkehrssteuer verstanden. Es kommt also alleine auf einen Umsatz, eine Leistung an. Diese Leistung wird in der Umsatzsteuer nach Lieferungen von Gegenständen und sonstige Leistungen unterschieden.

Die Lieferung von Gegenständen umfasst wirklich alle Gegenstände. Das geht von der Butter im Einkaufsmarkt über den PC, das Buch die im Internet bestellt wurden bis zu Tieren wie Pferde oder Schafe.

Die sonstigen Leistungen sollen alle anderen sein. Also alles was eben kein Verkauf von Gegenständen darstellt. Dies umfasst alle Dienstleistungen im weitesten Sinne. Hierunter fallen also z.B. auch die Vermietung von Gebäuden, der Personennahverkehr, die Tätigkeit von Ärzten, Ingenieuren, Steuerberatern, Anwälten und so weiter. Dieses Prinzip, alles was kein Verkauf eines Gegenstandes ist, ist eine sonstige Leistung wird als Regel-Ausnahme-Prinzip bezeichnet.

Die Umsatzsteuer beträgt im Jahr 2018 19%. Für bestimmte Umsätze wird ein geringerer Steuersatz von 7% angenommen. Diese Umsätze sind im Gesetz genannt und können z.B. für Bücher, Nahrungsmittel und Prothesen zutreffen.

Die Umsatzsteuer muss von demjenigen an das Finanzamt abgeführt werden, der die Rechnung geschrieben hat.