Buchwert (... am Ende des Jahres)

Erklärung und Definition

Der Buchwert wird im Bereich der Einkommensteuer und hier hauptsächlich bei Unternehmen verwendet. Der Buchwert ist hierbei kein Wert, der in irgendeiner Liste abzulesen oder durch Vergleichszahlen – zum Beispiel aus Verkäufen – zu ermitteln ist. Der Buchwert ist ausschließlich das Ergebnis einer Subtraktion.

Wir hatten bei den Abschreibungen erläutert, von den Kosten einer Anschaffung z.B. von Werkzeug dürfen nur jeweils Teile in ein Wirtschaftsjahr als Ausgaben aufgenommen werden.

Zur Übersicht aller im Unternehmen verwendeten Geräte, Gebäude, Fahrzeuge hat der Unternehmer ein Verzeichnis zu führen. Dieses Anlageverzeichnis zeigt nicht nur die genaue Bezeichnung des Gegenstandes, es wird dort auch der Kaufpreis und die bisherige Abschreibung aufgeführt.

Als letztes in diesem Anlageverzeichnis ist der Buchwert zum Ende des Wirtschaftsjahres zu ersehen. Der Buchwert errechnet sich, indem von dem Kaufpreis die bisherigen Abschreibungen, also die schon ratenweise als Betriebsausgaben berücksichtigten Beträge, abgezogen werden.

Ein kleines Beispiel: ein Handwerker kauft einen Kleintransporter für einen Kaufpreis von EUR10.000. Dieser Betrag ist nun auf die Nutzungszeit aufzuteilen, z.B. über 5 Jahre. Der Handwerker kann also jährlich 2.000 EUR Ausgaben abziehen.

Der Buchwert am Jahresende des Kaufjahres wäre dann also EUR 10.000 – EUR 2.000 = EUR 8.000 (bei Kauf im Januar des Jahres).

In solchen Anlageverzeichnissen ist oft ein Buchwert von EUR 1,00 zu finden. Dies bedeutet, alle Kaufkosten sind bereits als Ausgaben abgezogen und der Wert „erinnert“ noch daran, dass der Gegenstand noch im Unternehmen verwendet wird.