Arbeitslohn

Definition und Bedeutung

Der Begriff Arbeitslohn resultiert aus einer Beschäftigung als Arbeitnehmer bei einem Arbeitgeber. Der Arbeitslohn soll hierbei die entsprechende Vergütung für die geleistete Arbeit des Arbeitnehmers sein. Grundsätzlich umfasst der Arbeitslohn alles, was der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für seine Arbeit zukommen lässt, ob dies nun in Geld oder in Sachen oder in Dienstleistungen erfolgt.

Der Arbeitslohn stellt sich in den meisten Fällen als monatliche Bezahlung für die geleisteten Arbeitsstunden dar. Er kann hier als reiner Stundenlohn, also Anzahl von Stunden mal vereinbartem Stundenlohn, oder als Gehalt gezahlt werden. Gehälter sind fest für einen Monat vereinbarte Arbeitslöhne, die unabhängig von tatsächlichen Arbeitstagen, eventuellen Urlaubs- oder Krankheitstagen jeden Monat in gleicher Höhe gezahlt werden.

Zum Arbeitslohn können aber auch Vergünstigungen zählen, die der Arbeitnehmer neben seinem Stundenlohn/Gehalt erhält. So z.B. ist die für den Arbeitnehmer kostenfreie oder kostengünstigere Verpflegung in einer Kantine des Arbeitgebers als Arbeitslohn zu verstehen. Auch die Bezahlung des Frühstücks auf Dienstreisen durch den Arbeitgeber zählt in den Arbeitslohn mit hinein.

Eine andere häufige weitere Form von Arbeitslohn ist die Zurverfügungstellung eines Firmenfahrzeuges durch den Arbeitgeber. Darf der Arbeitnehmer dieses Fahrzeug auch für seinen privaten Bedarf mitnutzen, zählt diese Nutzung als Arbeitslohn.

Die neben dem „normalen“ Arbeitslohn gezahlten Beträge können teilweise steuer- und sozialversicherungsfrei sein. Dies trifft z.B. auf die Verpflegungsmehraufwendungen oder Gutscheine für Tanken bis 44 EUR pro Monat zu. Auch steuerfrei sind Gesundheits-vorsorgeleistungen des Arbeitgebers, die z.B. in Rückenmassagen für in diesem Bereich besonders belastete Arbeitnehmer bestehen könnten.