Einnahme-Überschuss-Rechnung

Definition und Bedeutung

Die Einnahmeüberschussrechnung ist eine Art der Berechnung des steuerlichen Gewinnes eines Unternehmens. Sie ist für kleine Unternehmen eingeführt worden, die regelmäßig einen Gewinn von weniger als 50.000 EUR oder weniger als 500.000 EUR Umsatz vorweisen.

Die Einnahme-Überschuss-Rechnung ist vereinfacht, weil sehr viele Verpflichtungen, wie sie bei einer Bilanz existieren, wegfallen.

Für die Berechnung des Gewinnes wird ausschließlich auf die Zahlungsflüsse im Unternehmen geschaut. D.h. eine Einnahme ist anzugeben, wenn das Geld für den Auftrag auf dem Konto oder in der Kasse eingenommen wurde. Gleiches gilt für die Ausgaben. In dem Jahr, in dem die Ausgaben vom Konto oder der Kasse ausgegeben werden, sind diese zu berücksichtigen.

Es wird also völlig ignoriert, wann für einen Verkauf oder eine Leistung eine Rechnung geschrieben wurde. Erst wenn das Geld tatsächlich eingenommen wurde, ist die Einnahme anzugeben.

Bei den Ausgaben gilt Entsprechendes. Erst wenn tatsächlich Geld ausgegeben wird, ist auch der Abzug dessen als Ausgabe möglich.

Diese Art der Berechnung des steuerlichen Gewinnes eröffnet auch Möglichkeiten der Beeinflussung der Höhe ebendessen. Zum Jahresende noch Geld in die Hand genommen und ein paar Rechnung schon bezahlen, obwohl sie vielleicht erst im neuen Jahr fällig sind, vermindert noch den Gewinn im Ausgabejahr.

Vereinfacht ist die Einnahme-Überschuss-Rechnung auch, weil die z.B. die Aufzeichnung des Warenbestandes und der offenen Kunden- oder Lieferantenrechnungen entfallen.