Investitionsabzugsbetrag

Bedeutung und Definition

Der Investitionsabzugsbetrag ist ein Begriff aus dem Bereich der Abschreibungen. Er gilt aber nur für betriebliche Gewinne, sprich für Vermietungen von Wohnungen kann der Investitionsabzugsbetrag nicht beantragt werden.

Im Grunde handelt es sich um eine vorweggenommene Abschreibung. Es geht also um betriebliche Investitionen. Für diese können schon vor dem eigentlichen Kauf Ausgaben in Form des Investitionsabzugsbetrages gemacht werden. Und dies bis zu 3 Jahre vor dem eigentlichen Kauf.

Dieser Abzug ist natürlich an etliche Bedingungen geknüpft. Zum einen muss derjenige ein Klein- bzw. Mittelgroßer Betrieb sein. Dies Größe wird am Kapital bzw. Gewinn fest¬gemacht. Zum anderen müssen die zukünftigen Anschaffungen in Kaufverträgen und nicht Leasingverträgen abgeschlossen werden. Unproblematisch ist für den Investitionsabzugsbetrag jedoch, ob der Kauf für einen neuen oder gebrauchten Gegenstand erfolgt. Beides ist zulässig.

Die unter Umständen schwierigste Bedingung liegt im Nachweis der Nutzung des Gegenstandes für den Betrieb. Dieser muss nämlich zu mehr als 90% für den Betrieb genutzt werden. Dieser Nachweis kann z.B. bei einem Pkw nur mit einem ordentlich geführten Fahrtenbuch erfolgen.

Sind die Bedingungen erfüllt, können in einem Jahr bis zu 40% der geplanten Anschaffungskosten abgezogen werden. Damit geht das „Versprechen“ einher, die Anschaffung sodann innerhalb der nächsten 3 Jahre tatsächlich durchzuführen. Passiert die Investition nicht, wird rückwirkend das Jahr des Abzuges wieder korrigiert. Leider fallen dann jedoch Zinsen von immerhin jährlich 6% auf die Steuerrückzahlung an.

Im Jahr der Anschaffung wird dann der Investitionsabzugsbetrag einfach vom tatsächlichen Kaufpreis abgezogen und die Abschreibung nur noch auf den Restbetrag durchgeführt. Grundsätzlich gilt auch hier, wie bei allen Arten der Sonderabschreibung, es kann niemals mehr als der tatsächliche Kaufpreis als Ausgabe geltend gemacht werden. Deswegen verschiebt man mit dem Investitionsabzugsbetrag lediglich die Ausgaben von der Zukunft in das gewünschte Jahr.