Sonderabschreibung

Definition und Bedeutung

Bei der Sonderabschreibung handelt es sich um die Möglichkeit einer schnelleren Abschreibung der Kosten einer Investition. Sie kann bei Unternehmen wie auch z.B. bei Vermietungen vorkommen.

Es gibt viele verschiedenene Arten von Sonderabschreibungen. So können z.B. kleinere Unternehmen auf ihre Investitionen eine zusätzliche Abschreibung von 20% in Anspruch nehmen.

Dies bedingt jedoch die Einhaltung bestimmter Grenzen als Nachweis, dass es sich um ein kleineres Unternehmen handelt. So darf z.B. das Eigenkapital am Beginn des Investitionsjahres nicht höher als 236.000 EUR sein.

Oder die Kosten einer Sanierung eines Wohnhauses, dessen Wohnungen anschließend vermietet werden sollen, können durch eine Sonderabschreibung auf eine kürzere Zeit als Ausgaben angesetzt werden, als die 50 Jahre im Normalfall.

Diese Sonderabschreibung, die nur 12 Jahre für den vollständigen Abzug der Kosten benötigt, kann bei Baudenkmälern oder Gebäuden angewendet werden, die in von den Gemeinden festgelegten Sanierungsgebieten liegen. Wichtig in beiden Fällen, es muss mit der Gemeinde ein Vertrag abgeschlossen werden, bevor mit den Arbeiten begonnen wird.

Alle Sonderabschreibungen haben jedoch eines gemeinsam. Sie ermöglichen lediglich die Verkürzung der Abschreibungszeit für eine Investition. D.h. was durch Sonderabschreibung am Anfang mehr abgezogen wird, fehlt am Ende der gewöhnlichen Abschreibungszeit wieder. Es kann niemals mehr als die Kosten der Investition abgezogen werden.